CARDIOVIEW – Frühzeitige Diagnostik kann Leben retten
Wenn es um die nichtinvasive Diagnostik der Herzkranzgefäße geht, die Frage nach Durchblutungsstörungen am Herzen besteht, oder eine Entzündung oder Veränderung des Herzmuskels abgeklärt werden sollen, sind das Kardio-CT und Kardio-MRT in den international gültigen Leitlinien eindeutig empfohlene und wissenschaftlich fundierte Untersuchungsmethoden, die uns eine schonende und sichere Bildgebung Ihres Herzens ermöglichen.
Dafür haben wir mit CardioView seit 2001 eine enge Kooperation zwischen der CardioPraxis Mainz und Ingelheim und der Klinik für Radiologie der Universitätsmedizin Mainz etabliert und können Ihnen dadurch eine erweiterte kardiale Bildgebung auf höchstem fachlichen und technischen Niveau anbieten. Unsere Kardiologinnen und Kardiologen stellen die Indikation, erklären Ihnen die Möglichkeiten der Untersuchungen und klären Sie über die Methode, Risiken und den Untersuchungsablauf auf. Die akquirierten Bilder werden mit den Kolleginnen und Kollegen der Radiologie ausgewertet und mit Ihnen im Anschluss besprochen.
Mögliche Fragestellungen:
- CT der Koronararterien (Kardio-CT) zur Bestimmung von Koronarkalk
- CT-Angiographie (CTA) zur Darstellung der Herzkranzgefäße und Veränderungen (KHK) ohne Herzkatheter
- CT der Thoraxgefäße zur Darstellung der großen Arterien im Brustkorb
- Kernspintomographie des Herzens (Kardio-MRT) zur Diagnose von Durchblutungsstörungen am Herzen sowie zur Darstellung von strukturellen Herzerkrankungen (angeborene Herzfehler, Kardiomyopathien, Narben) und entzündlichen Prozessen (Myokarditis).
Mit CardioView bündeln wir unsere langjährige Kompetenz in der ambulanten kardiologischen Betreuung mit den Möglichkeiten der universitären Medizin, um unserem Anspruch gerecht zu werden, Ihnen eine umfassende und moderne Herzmedizin anbieten zu können.
Die Kosten für diese Untersuchungen werden von den privaten Krankenkassen übernommen.
Gesetzlich Versicherte klären die Kostenübernahme bitte zuvor mit ihrer Krankenkasse. Häufig werden die Kosten für diese Verfahren von den gesetzlichen Kassen leider nicht übernommen. Die Kosten müssen dann von den Patientinnen und Patienten selbst getragen werden. Sprechen Sie uns an.